Voraussetzung für den Aufseher- und den Diakonendienst

1
Das Wort ist gewiß: Wenn jemand nach einem Aufseherdienst trachtet, so begehrt er ein schönes Werk.
2
Der Aufseher nun muß untadelig sein, Mann einer Frau, nüchtern, besonnen, sittsam, gastfrei, lehrfähig,
3
kein Trinker, kein Schläger, sondern gütig, nicht streitsüchtig, nicht geldliebend,
4
der dem eigenen Haus gut vorsteht und die Kinder mit aller Ehrbarkeit in Unterordnung hält
5
- wenn aber jemand dem eigenen Haus nicht vorzustehen weiß, wie wird er für die Gemeinde Gottes sorgen? -,
6
nicht ein Neubekehrter, damit er nicht, aufgebläht, dem Gericht des Teufels verfalle.
7
Er muß aber auch ein gutes Zeugnis haben von denen, die draußen sind, damit er nicht in übles Gerede und in den Fallstrick des Teufels gerät.

8
Ebenso die Diener: ehrbar, nicht doppelzüngig, nicht vielem Wein ergeben, nicht schändlichem Gewinn nachgehend,
9
die das Geheimnis des Glaubens in reinem Gewissen bewahren.
10
Laß sie aber auch zuerst erprobt werden, dann laß sie dienen, wenn sie untadelig sind.
11
[Ihre] Frauen [sollen] ebenso ehrbar sein, nicht verleumderisch, nüchtern, treu in allem.
12
Die Diener seien [jeweils] Mann einer Frau und sollen den Kindern und den eigenen Häusern gut vorstehen;
13
denn die, welche gut gedient haben, erwerben sich eine schöne Stufe und viel Freimütigkeit im Glauben, der in Christus Jesus ist.



Verhalten in der Gemeinde Gottes - Das Geheimnis der Gottseligkeit

14
Dies schreibe ich dir in der Hoffnung, bald zu dir zu kommen;
15
wenn ich aber zögere, damit du weißt, wie man sich verhalten muß im Hause Gottes, das die Gemeinde des lebendigen Gottes ist, der Pfeiler und die Grundfeste der Wahrheit.
16
Und anerkannt groß ist das Geheimnis der Gottseligkeit: