- Voraussetzung für den Aufseher- und den Diakonendienst
- 1
- Das Wort ist gewiß: Wenn jemand nach einem Aufseherdienst trachtet, so begehrt er ein schönes Werk.
- 2
- Der Aufseher nun muß untadelig sein, Mann einer Frau, nüchtern, besonnen, sittsam, gastfrei, lehrfähig,
- 3
- kein Trinker, kein Schläger, sondern gütig, nicht streitsüchtig, nicht geldliebend,
- 4
- der dem eigenen Haus gut vorsteht und die Kinder mit aller Ehrbarkeit in Unterordnung hält
- 5
- - wenn aber jemand dem eigenen Haus nicht vorzustehen weiß, wie wird er für die Gemeinde Gottes sorgen? -,
- 6
- nicht ein Neubekehrter, damit er nicht, aufgebläht, dem Gericht des Teufels verfalle.
- 7
- Er muß aber auch ein gutes Zeugnis haben von denen, die draußen sind, damit er nicht in übles Gerede und in den Fallstrick des Teufels gerät.
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- Ebenso die Diener: ehrbar, nicht doppelzüngig, nicht vielem Wein ergeben, nicht schändlichem Gewinn nachgehend,
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- die das Geheimnis des Glaubens in reinem Gewissen bewahren.
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- Laß sie aber auch zuerst erprobt werden, dann laß sie dienen, wenn sie untadelig sind.
- 11
- [Ihre] Frauen [sollen] ebenso ehrbar sein, nicht verleumderisch, nüchtern, treu in allem.
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- Die Diener seien [jeweils] Mann einer Frau und sollen den Kindern und den eigenen Häusern gut vorstehen;
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- denn die, welche gut gedient haben, erwerben sich eine schöne Stufe und viel Freimütigkeit im Glauben, der in Christus Jesus ist.
Verhalten in der Gemeinde Gottes - Das Geheimnis der Gottseligkeit
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- Dies schreibe ich dir in der Hoffnung, bald zu dir zu kommen;
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- wenn ich aber zögere, damit du weißt, wie man sich verhalten muß im Hause Gottes, das die Gemeinde des lebendigen Gottes ist, der Pfeiler und die Grundfeste der Wahrheit.
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- Und anerkannt groß ist das Geheimnis der Gottseligkeit:
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